Die Tagespflegepersonen sind dazu verpflichtet, insgesamt 25 Stunden pro Jahr an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
"Erste Hilfe am Kind" (alle 2 Jahre) "Handlungskompetenz bei Kindeswohlgefährdung" (alle 5 Jahre) "Musik mit den Kleinsten in der Kindertagespflege" "Heranführen an eine gesunde Lebensweise für Kinder in der Tagespflege" "Kindertagespflege - Ort kreativen Lebens" "Spiele und andere Kinkerlitzchen" "Früh übt sich, wer ein Meister werden will - Teil I + II" (Musizieren mit den Kleinsten) "Spielend lernen von 0 - 3 Jahren" "Bildungskonzeption für 0 - 10-jährige Kinder in M-V" "Sprache und Medien" "Klingender Jahreskreis" (Musizieren mit den Kleinsten) "babySignal - mit den Händen sprechen" "Die stolzen Künstler-Knirpse" "Umgang mit Verhaltensstörungen" "Kindeswohlgefährdung" (alle 5 Jahre) "Kinder und Krankheiten" "Mit dem Essen spielt man doch !" "Heimlichkeiten im Advent" (Musizieren mit den Kleinsten) "Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien" "Feuer, Wasser, Erde, Luft" (Musizieren mit den Kleinsten) "Regulationsprobleme im frühen Kindesalter"