Finanzierung der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII in der Hansestadt Rostock ab 01.01.2018:
- ganztags (bis zu 10 h)
- ganztags (bis zu 8 h)
- teilzeit (bis zu 6 h)
- halbtags (bis zu 4 h)
Eltern, die die Kosten nicht tragen können, haben die Möglichkeit beim Amt für Jugend und Soziales Kostenübernahme zu beantragen. Die Kostensätze für die Verpflegung legt die Tagespflegeperson individuell fest und ist nicht Bestandteil der Elternbeiträge.
Für Serviceleistungen berechne ich pro Stunde 8,50 € Betreuungskosten. Bei regelmäßiger/längerfristiger Servicebetreuung gewähre ich selbstverständlich Rabatt.